Behandlungskosten:
Aus versicherungstechnischen Gründen kann ich meine Leistungen nur auf privatärztlicher, bzw. Selbstzahler-Basis anbieten.
Private Krankenversicherungen bezahlen in der Regel ärztliche osteopathische Behandlungen entsprechend der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Die Osteopathie wird mit sogenannten Analogziffern der GOÄ abgerechnet, die offiziell von den Ärztekammern zur Abrechnung in diesem Fachgebiet empfohlen werden.
Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten teilweise die Kosten für osteopathische Leistungen.
Bitte erkundigen sie sich im Einzelfall direkt bei ihrer Krankenversicherung, um Missverständnissen vorzubeugen.
In der Regel kostet eine osteopathische Behandlung zwischen 80 und 110 Euro.
Ein Rezept wird nicht benötigt.
Kostenübernahme-Übersicht:
PDF zum Download:Kostenübernahme von osteopathischen Behandlungen durch die gesetzliche Krankenkasse
http://www.krankenkasseninfo.de/krankenkassen/test/naturheilverfahren/osteopathie
Link: